Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der barrierefreien Zugänglichkeit dieser Website nach BITV 2.0 / WCAG 2.1 AA.

Die Wirtschaftsförderungen der Städte Waiblingen, Weinstadt und Winnenden sind bemüht, ihre Website „START-UP & GROW REMS-MURR" im Einklang mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Initiative START-UP & GROW REMS-MURR unter startup-remsmurr.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der BITV 2.0 sowie den zugrunde liegenden Standards (EN 301 549, WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Herunterladbare Dokumente: Einzelne als Download bereitgestellte Dokumente (insbesondere PDF-Dateien) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei, etwa durch fehlende Strukturierung oder fehlende Textalternativen. Diese Dokumente werden schrittweise überarbeitet oder in barrierefreier Form bereitgestellt.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2. Juni 2026 erstellt.

Grundlage der Bewertung ist eine im Juni 2026 durchgeführte Selbstbewertung. Geprüft wurden Quelltext, Seitenvorlagen und die ausgelieferten Seiten anhand der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. der BITV 2.0.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 2. Juni 2026 überprüft.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Mängel beim barrierefreien Zugang sowie Anfragen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten und Informationen können an folgende Stelle gemeldet werden:

Wirtschaftsförderung Waiblingen (WTM GmbH)Scheuerngasse 4, 71332 Waiblingen E-Mail: wirtschaftsfoerderung@waiblingen.deTelefon: 07151 5001-8301

Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Wird auf eine Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend reagiert, kann die Schlichtungsstelle nach § 11 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) angerufen werden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zur Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos; ein rechtlicher Beistand ist nicht erforderlich.

Schlichtungsstelle nach § 11 L-BGGbei der/dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart

Kontaktdaten und das Verfahren sind über die Website der/des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg abrufbar.